Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirkswahlgesetz

BezWG

Art 9

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Gesetz ist dringlich. Es tritt am 15. August 1954 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 11. August 1954 (GVBl S. 211). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

Art 8