Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirkswahlgesetz
BezWGArt 9
Stand: 25.08.2026
Das Gesetz ist dringlich. Es tritt am 15. August 1954 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 11. August 1954 (GVBl S. 211). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.