Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung
BezOArt 90 Sinn der staatlichen Aufsicht
Stand: 25.08.2026
Die Aufsichtsbehörden sollen die Bezirke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlußkraft und die Selbstverantwortung der Bezirksorgane stärken.