Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung

BezO

Art 19 Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/19#abs-1 (1) Satzungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. In der Satzung kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden, in bewehrten Satzungen und anderen Satzungen, die nicht mit rückwirkender Kraft erlassen werden dürfen, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/19#abs-2 (2) Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt des Bezirks oder der Regierung, sonst im Staatsanzeiger bekanntzumachen.

Art 18 Art 20