Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung
BezOArt 19 Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/19#abs-1 (1) Satzungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. In der Satzung kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden, in bewehrten Satzungen und anderen Satzungen, die nicht mit rückwirkender Kraft erlassen werden dürfen, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/19#abs-2 (2) Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt des Bezirks oder der Regierung, sonst im Staatsanzeiger bekanntzumachen.