Gesetze / Landesrecht Bayern / Bestattungsgesetz
BestGArt 4 Kosten
Stand: 25.08.2026
Die Verpflichtung, die Kosten der Leichenschau endgültig zu tragen, richtet sich nach den für die Bestattungskosten geltenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.