Gesetze / Landesrecht Bayern / Nationalparkverordnung Bayerischer Wald
BayWaldNatPV§ 1 Nationalpark Bayerischer Wald
Stand: 25.08.2026
Das im nördlichen Teil des Landkreises Freyung-Grafenau und im nordöstlichen Teil des Landkreises Regen gelegene Waldgebiet entlang der Landesgrenze um Falkenstein, Rachel und Lusen ist in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als „Nationalpark Bayerischer Wald“ unter Schutz gestellt. Der Nationalpark umfasst zirka 24 945 ha.