Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Waldgesetz
BayWaldGArt 49 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
Stand: 25.08.2026
Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf durch dieses Gesetz aufgehobene oder geänderte Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.