Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die „Ehrenbergquelle“, „Kalkrainquelle“, „Waldmühlenquelle II“ und „Waldmühlenquelle III“ im Ortsteil Reulbach und „Alte Quelle“ und „Neue Quelle“ im Ortsteil Seiferts der Gemeinde Ehrenberg (Rhön), Landkreis Fulda

BayWSGV1998_986

§ 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.

§ 1 § 3