Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Wassergesetz
BayWGArt 34a Nutzung von Niederschlagswasser (Zu § 55 Abs. 2 WHG)
Stand: 25.08.2026
Neben den in § 55 Abs. 2 WHG genannten Möglichkeiten zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist auch die nachhaltige Verwertung von Niederschlagswasser als Brauchwasser zulässig, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.