Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 26 Beweismittel
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/26#abs-1 (1) Die Behörde bedient sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere
1. Auskünfte jeder Art einholen,
2. Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder die schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen einholen,
3. Urkunden und Akten beiziehen,
4. den Augenschein einnehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/26#abs-2 (2) Die Beteiligten sollen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zur Aussage, besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/26#abs-3 (3) Für Zeugen und Sachverständige besteht eine Pflicht zur Aussage oder zur Erstattung von Gutachten, wenn sie durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist. Falls die Behörde Zeugen und Sachverständige herangezogen hat, erhalten diese auf Antrag in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Entschädigung oder Vergütung.
Wird zitiert von 92 Entscheidungen zu Art. 26 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.07.2025 – 8 B 26.24Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde: Zuerkennung von Fortbildungspunkten für eine ärztliche Fortbildungsveranstaltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VGH Bayern, 26.04.2024 – 21 B 23.2310Zitiert von 1
- VGH Bayern, 27.08.2021 – 22 ZB 20.1428Zitiert von 3
- VG Bayreuth, 09.03.2026 – B 7 K 23.520Überbrückungshilfe III Plus; Anforderungen an die Darlegung eines coronabedingten Umsatzeinbruchs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Bayreuth, 24.09.2025 – B 7 K 24.534
- VG Bayreuth, 24.09.2025 – B 7 K 24.126Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 14.10.2026 – 9 CE 26.1389Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG München, 23.09.2026 – M 31 K 24.7611Kein Anspruch auf Zuwendung nach dem 10.000-Häuser-Programm bei unvollständigem Verwendungsnachweis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 08.10.2025 – 4 ZB 24.1378
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 26 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.