Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Verkaufsstättenverordnung
BayVkV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 25.08.2026
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m 2 haben.