Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Virtuelle Hochschule Bayern
BayVirtHSchVAnlage Anlage Übersicht über die Trägerhochschulen der Virtuellen Hochschule Bayern, die nicht unter Art. 1 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 BayHSchG fallen
Stand: 25.08.2026
1. Katholische Stiftungsfachhochschule München,
2. Evangelische Fachhochschule Nürnberg,
3. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern.