Gesetze / Landesrecht Bayern / Ordensstatut zum Gesetz über den „Bayerischen Verfassungsorden“ (BayVerfOG) Erlass über das Ordensstatut des „Bayerischen Verfassungsordens“
BayVerfOGErl§ 1 Vorschläge
Stand: 25.08.2026
Die Vorschläge auf Verleihung des „Bayerischen Verfassungsordens“ sind dem Landtagsamt zuzuleiten. Sie sollen enthalten:
1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf der oder des Vorgeschlagenen;
2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen und Titel der oder des Vorgeschlagenen;
3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.