Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 99
Stand: 25.08.2026
Die Verfassung dient dem Schutz und dem geistigen und leiblichen Wohl aller Einwohner. Ihr Schutz gegen Angriffe von außen ist gewährleistet durch das Völkerrecht, nach innen durch die Gesetze, die Rechtspflege und die Polizei.