Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 59
Stand: 25.08.2026
Der Landtag ist berechtigt, den Ministerpräsidenten, jeden Staatsminister und Staatssekretär vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anzuklagen, daß sie vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz verletzt haben.