Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 183
Stand: 25.08.2026
Alle durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft wegen ihrer religiösen oder politischen Haltung oder wegen ihrer Rasse Geschädigten haben im Rahmen der Gesetzgebung Anspruch auf Wiedergutmachung.