Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Regensburg

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Art 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die katholisch-theologische Fakultät der Universität Regensburg erhält im vollen Umfang den gleichen Rechtsstatus, wie ihn die katholisch-theologischen Fakultäten der anderen Bayerischen Landesuniversitäten besitzen. Die einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Konkordates vom 29. März 1924 und ergänzend die einschlägigen Bestimmungen des Reichskonkordates vom 20. Juli 1933 finden auf die katholisch-theologische Fakultät der Universität Regensburg Anwendung.

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