Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München

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Art 3

Stand: 25.08.2026

Bayern

Einzelheiten der Überleitung des Studienbetriebs bleiben einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Erzdiözese München und Freising vorbehalten.

Art 2 Art 4