Gesetze / Landesrecht Bayern / Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)

BayTV_EL_GOED

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Tarifvertragsparteien schließen die nachfolgend genannten Tarifverträge in der Fassung als Anschlusstarifverträge ab, in der sie am 23. Juli 2007 bzw. 16. November 2009 zwischen dem Freistaat Bayern und der dbb tarifunion (dbb) vereinbart worden sind und deren Texte als Anlagen beigefügt sind:

1. Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) ,

2. Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 16. November 2009 zum Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern .

§ 2