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Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

BayTV_CoSoZ

Anlage Anlage

Stand: 25.08.2026

Bayern

Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung)

BayTV_CoSoZ

Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Landesrecht Bayern

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Fassung

Stand: 25.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 25.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/BayTV_CoSoZ/anlage

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BayTV_CoSoZ/anlage, abgerufen am 25.08.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: BAYERN.RECHT · enthält Abbildungen (siehe Original)

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