Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
BayTV_CoSoZAnlage Anlage
Stand: 25.08.2026
Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung)