Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Strafvollzugsgesetz

BayStVollzG

Art 5 Gestaltung des Vollzugs

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayStVollzG/5#abs-1 (1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayStVollzG/5#abs-2 (2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayStVollzG/5#abs-3 (3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

Art 4 Art 5a