Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Strafvollzugsgesetz

BayStVollzG

Art. 5 Gestaltung des Vollzugs

Stand: 25.08.2026

Bayern2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayStVollzG/5#abs-1 (1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayStVollzG/5#abs-2 (2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayStVollzG/5#abs-3 (3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

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