Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung
BayStInstFamV§ 1 Errichtung
Stand: 25.08.2026
Es wird ein Institut für Familienforschung errichtet. Dieses führt die Bezeichnung „Staatsinstitut für Familienforschung“; nach der Anbindung des Instituts an die Otto-Friedrich-Universität Bamberg führt es die Bezeichnung „Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg“. Das Staatsinstitut für Familienforschung untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Es hat seinen Sitz in Bamberg mit einer zeitlich befristeten Außenstelle in München.