Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich über die Anwendung der Salinenkonvention (BayRS 1958 II S. 18)
BaySalKonvVertrEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern und die Republik Österreich, vom Wunsch geleitet, die durch das Münchener Traktat vom 14. April 1816 und durch die Konvention zwischen Bayern und Österreich über die beiderseitigen Salinenverhältnisse vom 18. März 1829 (im folgenden als Salinenkonvention bezeichnet) geregelten Angelegenheiten den geänderten Verhältnissen anzupassen, sind wie folgt übereingekommen: