Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Durchführung von Kontrollen an Pflanzenschutzgeräten
BayPflGerDVAnlage 2 (zu § 3 Nr. 3)
Stand: 25.08.2026
Für Anlage 2 BayPflGerDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.