Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den „Naturpark Bayerischer Odenwald“ BayRS 791-5-1-U [Stand: 1.9.1998]
BayNParkV1982_604§ 5 Besondere Vorschriften
Stand: 25.08.2026
Soweit für das Gebiet des Naturparkes besondere naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, insbesondere solche über Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler oder über den Schutz von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen, bleiben diese unberührt.