Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Ministergesetz
BayMinGArt 1 Rechtsstellung
Stand: 25.08.2026
Die Mitglieder der Staatsregierung (Ministerpräsident, Staatsminister und Staatssekretäre) stehen nach Maßgabe der Verfassung und dieses Gesetzes zum Freistaat Bayern in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.