Gesetze / Landesrecht Bayern / Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags
BayMdLVerhaltRVIII.
Stand: 25.08.2026
In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Landtags verpflichtet, sich durch Rückfragen bei der Präsidentin oder dem Präsidenten über den Inhalt seiner Pflichten nach diesen Verhaltensregeln zu vergewissern. Auf Verlangen erhält das Mitglied des Landtags die Antwort auf seine Rückfrage schriftlich.