Gesetze / Landesrecht Bayern / Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums
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Stand: 25.08.2026
Beseelt von dem Wunsche, Seinem Volke ein dauerndes Denkmal landesväterlicher Liebe zu hinterlassen und durchdrungen von der Überzeugung, daß die Förderung der Jugendbildung, insbesondere soweit sie für den Dienst des Vaterlandes geschickt macht, für das öffentliche Wohl den nachhaltigsten und segensreichsten Erfolg verspreche, haben Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters, König Maximilian II. Majestät, die Errichtung einer Anstalt beschlossen, welche bestimmt ist, die Erlangung der zur Lösung der höheren Aufgaben des Staatsdienstes erforderlichen wissenschaftlichen und geistigen Ausbildung zu erleichtern.