Gesetze / Landesrecht Bayern / Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums

BayMaximGrUrk

Anlage § 4

Stand: 25.08.2026

Bayern

§ 4

Das Stiftungsvermögen besteht aus:

1. den in der Beilage A verzeichneten Grundflächen nebst darauf befindlichen Baulichkeiten und sämtlichem beweglichen und unbeweglichen Zubehör derselben,

2. dem jeweiligen Bestand an Mobiliareinrichtung in dem Stiftungsgebäude und an Attributen für die stiftungsmäßigen Bildungszwecke,

3. einer Galerie von 30 Ölgemälden, wie solche in Beilage B verzeichnet sind,

4. einer Sammlung von 24 marmornen Büsten nach dem in Beilage C niedergelegten Verzeichnis,

5. einem Kapitalbetrag von 800000 fl., welcher aus dem Nachlaß Seiner Majestät des höchstseligen Königs Maximilian II. verabfolgt wurde.