Gesetze / Landesrecht Bayern / Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums
BayMaximGrUrkAnlage § 3
Stand: 25.08.2026
Die Maximilianeumsstiftung hat ihren Wohnsitz in München. Eine Verlegung an einen andern Ort ist unstatthaft.
II. Abschnitt Vom Stiftungsvermögen