Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Landesplanungsgesetz
BayLplGArt 24 Landesplanerische Stellungnahme
Stand: 25.08.2026
Wird keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, gibt die höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen einer fachrechtlichen Behördenbeteiligung eine landesplanerische Stellungnahme ab.