Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Landesplanungsgesetz
BayLplGArt. 24 Landesplanerische Stellungnahme
Stand: 25.08.2026
Wird keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, gibt die höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen einer fachrechtlichen Behördenbeteiligung eine landesplanerische Stellungnahme ab.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art. 24 BayLplG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 23.02.2021 – 9 B 2.20Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbständig tragenden Begründungen der Vorinstanz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG München, 04.07.2024 – M 31 K 18.4210Zitiert von 1
- VG München, 04.07.2024 – M 31 K 18.4966
- VG München, 04.07.2024 – M 31 K 18.4112Zitiert von 1
- VG München, 04.07.2024 – M 31 K 18.4150Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.