Gesetze / Landesrecht Bayern / Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
BayLGAendV2Eingangsformel
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen folgenden