Gesetze / Landesrecht Bayern / Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
BayLGAendV2Art 2
Stand: 25.08.2026
Für den in Artikel 3 bis 24 festgelegten Verlauf der neuen Landesgrenze sind die Anlagen 1 bis 24 zu diesem Staatsvertrag und die dort aufgeführten Katasterunterlagen über die Festlegung der Landesgrenzpunkte in den Liegenschaftskatastern von Bayern und Baden-Württemberg maßgebend.