Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Landesstraße 2305 (Teilstück zwischen Niedersteinbach und Michelbach)
BayL2305_VerkVwAbkArt 3
Stand: 25.08.2026
Personal- und Sachkosten werden vom Lande Hessen nicht erstattet. Von Polizeidienstkräften des Freistaates Bayern festgesetzte Verwarnungsgelder fließen dem Freistaat Bayern zu.