Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Haushaltsordnung
BayHOArt. 53 Billigkeitsleistungen
Stand: 25.08.2026
Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür im Haushaltsplan Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu Art. 53 BayHO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Würzburg, 09.05.2025 – W 8 K 24.818
- VG Würzburg, 04.11.2024 – W 8 K 24.394Zitiert von 12
- VG Würzburg, 08.07.2024 – W 8 K 24.111Corona-Neustarthilfe: Kein Anspruch auf Bewilligung bei versäumter Frist zur Einreichung der Endabrechnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Bayreuth, 26.02.2025 – B 7 K 24.427Zitiert von 3
- VG Würzburg, 15.04.2024 – W 8 K 23.788Zitiert von 13
- VG Würzburg, 01.12.2023 – W 8 K 23.611Corona-Überbrückungshilfe IV: Kein Anspruch bei fehlendem Nachweis eines coronabedingten Umsatzeinbruchs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 45
Zuletzt entschieden
- VG Bayreuth, 10.12.2025 – B 7 K 24.1096Zitiert von 2
- VG Bayreuth, 24.09.2025 – B 7 K 24.126Zitiert von 1
- VG München, 21.08.2025 – M 23 K 24.6336
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 53 BayHO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.