Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
BayGutfrKastGArt 8 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt mit Wirkung vom 1. September 1970 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 24. September 1970 (GVBl. S. 416)