Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die staatlichen Zuschüsse für Fachhochschulen oder Fachhochschulstudiengänge in kirchlicher Trägerschaft
BayFHSchkiTraeV§ 9
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung staatlicher Zuschüsse zur Errichtung und zum Betrieb von Fachhochschulen einer Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts vom 27. September 1972 (BayRS 2210-6-2-K), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 1983 (GVBl S. 41), außer Kraft.