Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
BayFAGArt 13g Förderungen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Stand: 25.08.2026
Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund können jährlich 236 135 000 € für Maßnahmen, die nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden, sowie für die Kostenanteile des Landes für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes verwendet werden. Die Aufteilung der Mittel auf Straßenbauvorhaben der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs richtet sich nach der Veranschlagung im Staatshaushalt.