Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Ehrenzeichengesetz
BayEzGArt 7 Übergangsregelung
Stand: 25.08.2026
Die bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz können weiterhin getragen werden. Auf sie finden die für das Ehrenzeichen für Verdienste um Frieden und Verteidigung geltenden Vorschriften Anwendung.