Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Verwendung der Rückflüsse aus Darlehen des Freistaates Bayern zur Förderung des Wohnungsbaues
BayDarlRueVerwGArt 3
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1956 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. März 1962 (GVBl. S. 30)