Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Ableitung der sogen. Egauquellen bei Dischingen und Ballmertshofen (Lkr. Heidenheim) durch die Staatliche Landeswasserversorgung in Stuttgart (LW) Vom 6. Mai/1. Juni 1954

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5. Fischerei

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich ferner, die zur Aufrechterhaltung und Schonung der Fischerei sowie zum Ausgleich der entstehenden Ertrags- und Umstellungskosten im bayerischen Teil der Egau notwendigen Auflagen anzuordnen.

Dabei soll nach Möglichkeit die Egau als Salmonidengewässer erhalten werden, soweit sie bisher diese Eigenschaft besaß.