Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Ableitung der sogen. Egauquellen bei Dischingen und Ballmertshofen (Lkr. Heidenheim) durch die Staatliche Landeswasserversorgung in Stuttgart (LW) Vom 6. Mai/1. Juni 1954

BayBwEgauquVertr

1. Zustimmung des Bayerischen Staates

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Freistaat Bayern stimmt der von der Staatlichen Landeswasserversorgung in Stuttgart (LW) beabsichtigten Wasserentnahme aus den sogen.

Egauquellen bei Dischingen und Ballmertshofen (Lkr. Heidenheim) für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung nach Maßgabe dieses Vertrages und der ihm beigefügten Anlagen 1–9 unter ausdrücklichem Vorbehalt des Ergebnisses der wasserrechtlichen Prüfung und Verbescheidung der Maßnahme und der von den Beteiligten erhobenen Einwendungen grundsätzlich zu.

[Amtl. Anm.:] Von dem Abdruck der umfangreichen Anlagen wurde abgesehen. Sie befinden sich in den Archiven der beteiligten Staaten.