Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern
BayBlindenErzAUrkV.
Stand: 25.08.2026
Die Zahl solcher Freiplätze bestimmen Wir vorderhand auf zehn.