Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern
BayBlindenErzAUrkI.
Stand: 25.08.2026
Diese Summe von fünfzigtausend Gulden soll als ewiges Stiftungskapital der Blindenerziehungs- und Unterrichtsanstalt zugehören, und Wir überweisen hiemit diese fünfzigtausend Gulden der gedachten Anstalt zum vollen Eigentume feierlich und rechtsförmlich.