Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern
BayBlindenErzAUrkEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Wir haben Uns in dem Streben, allen Unsern Untertanen den Weg zu geistiger, religiöser und sittlicher Bildung zu bahnen und dem Unglücke zu Hilfe zu kommen, bewogen gefunden, für die Erziehung und den Unterricht der Blinden eine Anstalt in unserem Königreiche, zur Zeit in der Stadt Freising zu errichten, worüber das Nähere demnächst bekannt gemacht werden wird.