Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für die neu zu gründende Blinden-Beschäftigungsanstalt
BayBlindenBeschAUrkVII.
Stand: 25.08.2026
Der Unterricht erstreckt sich auf Musik, auf Erlernung einfacher, einen Erwerb gewährenden Handarbeiten oder auf die Ausübung des vor der Erblindung betriebenen Handwerks mittels eigentümlicher Hilfsmittel.
Die Unterrichtszeit wird im allgemeinen auf zwei Jahre festgesetzt.