Gesetze / Landesrecht Bayern / Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für die neu zu gründende Blinden-Beschäftigungsanstalt
BayBlindenBeschAUrkEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Wir haben in Erwägung des traurigen Schicksals, welchem die Blinden selbst nach Vollendung ihres Unterrichtes, wegen Mangel eines selbständigen, ihre Subsistenz sichernden Erwerbs, preisgegeben sind, beschlossen, der von Uns unterm 22. September 1826 gegründeten Blinden-Erziehungsanstalt durch Hinzufügung einer Blinden-Beschäftigungsanstalt eine wohltätigere Ausdehnung zu geben und bewilligen zur Begründung der letzteren einhunderttausend Gulden aus Unserer Kabinettskasse unter nachstehenden Bestimmungen.