Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
BayBQFGArt 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen, sowie der Förderung der Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den bayerischen Arbeitsmarkt.