Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Bauordnung
BayBOArt 74 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Stand: 25.08.2026
Sind Bauprodukte entgegen Art. 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.