Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Bauordnung
BayBOArt 44 Blitzschutzanlagen
Stand: 25.08.2026
Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.