Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Anwendung der Vorschriften über die Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von beamteten Professoren und Professorinnen sowie Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
BayArbzProfVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Auf Grund des Art. 12 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 des Bayerischen Hochschullehrergesetzes vom 24. August 1978 (GVBl S. 571, ber. S. 790) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung: